Schulfremdenprüfung Abnahme
    99088020031000

    Schulfremdenprüfung beantragen

    Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss. Näheres dazu erfahren Sie hier. Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss.

    Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

    Online-Dienst

    Schulfremdenprüfung beantragen

    ID: L100002_140930985

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2025

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstraße 2-10

    50667 Köln

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2025

    Technisch geändert am 22.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • jeweiliger Antrag
    • abhängig vom angestrebten Abschluss ggf. weitere Unterlagen, z. B. ausführliche Studienberichte in allen acht Prüfungsfächern der Externenabiturprüfung
    • Zulassungsbescheid
    • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis
    • ggf. Zeugnisse im Original

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • positiver Zulassungsbescheid
    • sofern Gebühren für die Zulassung anfallen, sind diese zu entrichten

    Handlungsgrundlage(n)

    §§ 51 und 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)

    Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-Externe-S I)

    Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I -APO-S I)

    Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-ExterneA), APO-GOSt

    Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg -PO-Externe-BK)

    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg -APO-BK)

    Verfahrensablauf

    • Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. der praktischen Prüfungen
    • Korrektur und Bewertung der Prüfungen
    • Beratung und Entscheidung über die Zuerkennung eines Abschlusses
    • Ausstellen des Zeugnisses oder einer Bescheinigung

    Fristen

    Die Durchführung der Prüfungen findet in der Regel im Zeitraum April bis Juni statt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Durchführung der Externenprüfung (Schulfremdenprüfung) benötigt in der Regel 3 bis 5 Monate.

    5 Monate

    Kosten

    ggf. Zulassungsgebühren

    Weitere Informationen

    https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/externenpruefung_schulabschluss/index.php https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-zum-erwerb-des-hauptschulabschlusses https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/haupt-und-realschulen/externenpruefung-realschule-mittlerer-schulabschluss https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/externe-abiturpruefung https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-48/schulrecht/externenpruefung https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/48/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/45/externenpruefung/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 23.06.2025

    Stichwörter

    Fachabi nachholen, Externenprüfung staatlicher Schulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10 nachholen, Abitur nachholen, Erweiterter Erster Schulabschluss, Feststellungsprüfung, Sprachfeststellungsprüfung, Externenprüfung Kinderpfleger/in, Realschulabschluss nachholen, Hauptschulabschluss nachholen, Erweiterten Ersten Schulabschluss nachholen, Abschluss, Schulabschluss nachholen, Mittleren Schulabschluss nachholen, Abi nachholen, Allgemeine Hochschulreife nachholen, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife nachholen, Externenprüfung Erzieher/in, Nichtschülerprüfung, Abschluss nachholen, Ersten Schulabschluss nachholen, Erster Schulabschluss, Externenprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024