Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt

    Sie können beantragen, dass bei Ihrem Kind das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung überprüft wird.

    Beschreibung

    Mit einem Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird überprüft, ob bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht. Der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens wird in der Regel von den Eltern und in Ausnahmefällen (§ 12 AO-SF) von der Schule gestellt.

    Wenn die Schulaufsichtsbehörde das Verfahren eröffnet, wird dieses von einer Lehrkraft für sonderpädagogischer Förderung und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule gemeinsam durchgeführt. Die Schulaufsichtsbehörde kann im Rahmen eines solchen Verfahrens eine schulärztliche Untersuchung veranlassen. Die Eltern werden während der Erstellung des Gutachtens von den Gutachtern und von der Schulaufsichtsbehörde jeweils zu einem Gespräch eingeladen.

    Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte sowie die eventuelle Notwendigkeit einer zieldifferenten Förderung. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung Grundschulen „Schulpflicht“ – ein wichtiges Thema, das bei den Eltern der künftigen Schulneulinge viele Fragen aufwirft. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern zunächst frei. Die Stadt Herzogenrath hat keine Schuleinzugsbereiche gebildet, daher hat nach dem Motto „kurze Beine – kurze Wege“ jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule, allerdings innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (§46 SchulG NRW – Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen). Allgemeines zur Schulanmeldung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben am 01.August desselben Kalenderjahres. Erster Schultag ist in der Regel der zweite Tag nach den jeweiligen Sommerferien. Das Schulverwaltungsamt informiert die Eltern schulpflichtiger Kinder im Mai des Vorjahres der Einschulung schriftlich über die Schulpflicht und über die nächstgelegene Grundschule und erfragt den eigentlichen Schulwunsch.Aufgrund der Rückmeldungen erhalten die Eltern der Schulneulinge meist im September/ Oktober des Vorjahres der Einschulung eine Einladung zur eigentlichen Einschulung an der gewünschten Grundschule. Die Aufnahmeentscheidung für das jeweilige Schuljahr erfolgt nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht vor Mai des Kalenderjahres. Eine Aufnahme an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule kann nur erfolgen, wenn dem keine Kapazitätsgründe entgegenstehen. Informationen über die einzelnen Schulen, wie Infoabende, Tag der offenen Tür oder Schulkonzepte erhält man auf den Homepages der einzelnen Schulen. Schulärztliche Untersuchung Die schulärztlichen Untersuchungen werden vom Gesundheitsamt der Städteregion Aachen in der Nebenstelle Alsdorf, Luisenstraße 16 durchgeführt. Die Untersuchungstermine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Terminänderungswünsche können telefonisch unter 02404/554929 vereinbart werden. Vorzeitige Einschulung/ Rückstellung Sollte sich bei der schulärztlichen Untersuchung herausstellen, dass ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht schulfähig ist, trifft die Schulleitung gemeinsam mit den Eltern eine Entscheidung dahingehend, ob das Kind möglicherweise für ein Jahr zurückgestellt wird und noch ein Jahr länger den Kindergarten besuchen kann. Ebenso können Kinder, die nach dem Stichtag, 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern ein Jahr früher eingeschult werden. Hier wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt überprüft, ob das Kind schon schulfähig ist. Ein entsprechender Antrag ist frühzeitig bei der gewünschten Schule zu stellen. Bei Fragen zur Einschulung stehen Ihnen die Grundschulen und das Schulverwaltungsamt mit den rechts angegeben Ansprechpartnern gerne zur Verfügung
    Anmeldung Grundschulen "Schulpflicht" - ein wichtiges Thema, das bei den Eltern der künftigen Schulneulinge viele Fragen aufwirft. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern zunächst frei. Die Stadt Herzogenrath hat keine Schuleinzugsbereiche gebildet, daher hat nach dem Motto "kurze Beine - kurze Wege" jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule, allerdings innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (§46 SchulG NRW - Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen). Allgemeines zur Schulanmeldung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben am 01.August desselben Kalenderjahres. Erster Schultag ist in der Regel der zweite Tag nach den jeweiligen Sommerferien. Das Schulverwaltungsamt informiert die Eltern schulpflichtiger Kinder im Mai des Vorjahres der Einschulung schriftlich über die Schulpflicht und über die nächstgelegene Grundschule und erfragt den eigentlichen Schulwunsch.Aufgrund der Rückmeldungen erhalten die Eltern der Schulneulinge meist im September/ Oktober des Vorjahres der Einschulung eine Einladung zur eigentlichen Einschulung an der gewünschten Grundschule. Die Aufnahmeentscheidung für das jeweilige Schuljahr erfolgt nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht vor Mai des Kalenderjahres. Eine Aufnahme an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule kann nur erfolgen, wenn dem keine Kapazitätsgründe entgegenstehen. Informationen über die einzelnen Schulen, wie Infoabende, Tag der offenen Tür oder Schulkonzepte erhält man auf den Homepages der einzelnen Schulen. Schulärztliche Untersuchung Die schulärztlichen Untersuchungen werden vom Gesundheitsamt der Städteregion Aachen in der Nebenstelle Alsdorf, Luisenstraße 16 durchgeführt. Die Untersuchungstermine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Terminänderungswünsche können telefonisch unter 02404/554929 vereinbart werden. Vorzeitige Einschulung/ Rückstellung Sollte sich bei der schulärztlichen Untersuchung herausstellen, dass ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht schulfähig ist, trifft die Schulleitung gemeinsam mit den Eltern eine Entscheidung dahingehend, ob das Kind möglicherweise für ein Jahr zurückgestellt wird und noch ein Jahr länger den Kindergarten besuchen kann. Ebenso können Kinder, die nach dem Stichtag, 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern ein Jahr früher eingeschult werden. Hier wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt überprüft, ob das Kind schon schulfähig ist. Ein entsprechender Antrag ist frühzeitig bei der gewünschten Schule zu stellen. Bei Fragen zur Einschulung stehen Ihnen die Grundschulen und das Schulverwaltungsamt mit den rechts angegeben Ansprechpartnern gerne zur Verfügung

    Online-Dienst

    Schulaufnahme & -wechsel

    ID: L100002_123131773

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Schul-, Sport- und Kulturamt - A 40

    Beschreibung

    A 40 – Schul- Sport- und Kulturamt Amtsleiter: Thomas Hendriks Aufgabenprofil: Schulangelegenheiten Sport und Vereine Verwaltung der Sportstätten Hallenbäder/Freibad Kultur Stadtbücherei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Schulverwaltung Abt. 40.1 - A 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).

    Handlungsgrundlage(n)

    Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, 
    den Hausunterricht und die Schule für Kranke 
    (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF):

    https://bass.schul-welt.de/6225.htm#13-41nr2.1p9

    SchulG NRW, §§ 19, 20:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=schulg&sg=0&menu=1&x=0&y=0 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Förderschwerpunkt Lernen, Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule, AO-SF / AO-SF-Verfahren / Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule, Förderschwerpunkt Sehen, Sekundarstufe I, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Primarstufe, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkt Sprache, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung , Autismus als Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024