Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt

    Sie können beantragen, dass bei Ihrem Kind das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung überprüft wird.

    Beschreibung

    Mit einem Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird überprüft, ob bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht. Der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens wird in der Regel von den Eltern und in Ausnahmefällen (§ 12 AO-SF) von der Schule gestellt.

    Wenn die Schulaufsichtsbehörde das Verfahren eröffnet, wird dieses von einer Lehrkraft für sonderpädagogischer Förderung und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule gemeinsam durchgeführt. Die Schulaufsichtsbehörde kann im Rahmen eines solchen Verfahrens eine schulärztliche Untersuchung veranlassen. Die Eltern werden während der Erstellung des Gutachtens von den Gutachtern und von der Schulaufsichtsbehörde jeweils zu einem Gespräch eingeladen.

    Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte sowie die eventuelle Notwendigkeit einer zieldifferenten Förderung. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen. Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind: Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, emotionale-soziale Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen. Falls Sie ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, erhalten Sie hier weiterführende Informationen: Anmeldung an einer Förderschule
    Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen. Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind: Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, emotionale-soziale Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen. Falls Sie ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, erhalten Sie hier weiterführende Informationen: Anmeldung an einer Förderschule

    Online-Dienst

    Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    ID: L100002_121769674

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Schulverwaltung, Sportangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02823/320 - 0

    E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).

    Handlungsgrundlage(n)

    Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, 
    den Hausunterricht und die Schule für Kranke 
    (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF):

    https://bass.schul-welt.de/6225.htm#13-41nr2.1p9

    SchulG NRW, §§ 19, 20:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=schulg&sg=0&menu=1&x=0&y=0 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) können Eltern einen Antrag stellen auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Dies kann bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes an einer Schule erfolgen. Der Antrag ist über die Schule zu stellen und wird dann der Schulaufsichtsbehörde (für Goch ist dies der Kreis Kleve) zur Entscheidung weitergeleitet. Einen Überblick rund um das AO-SF-Verfahren erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite des Kreises Kleve.
    Gemäß Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) können Eltern einen Antrag stellen auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Dies kann bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes an einer Schule erfolgen. Der Antrag ist über die Schule zu stellen und wird dann der Schulaufsichtsbehörde (für Goch ist dies der Kreis Kleve) zur Entscheidung weitergeleitet. Einen Überblick rund um das AO-SF-Verfahren erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite des Kreises Kleve.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule, Förderschwerpunkt Lernen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung , Primarstufe, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Förderschwerpunkt Sprache, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, AO-SF / AO-SF-Verfahren / Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Autismus als Behinderung, Förderschwerpunkt Sehen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule, Sekundarstufe I

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024