Prüfen, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt
Beschreibung
Mit einem Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird überprüft, ob bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht. Der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens wird in der Regel von den Eltern und in Ausnahmefällen (§ 12 AO-SF) von der Schule gestellt.
Wenn die Schulaufsichtsbehörde das Verfahren eröffnet, wird dieses von einer Lehrkraft für sonderpädagogischer Förderung und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule gemeinsam durchgeführt. Die Schulaufsichtsbehörde kann im Rahmen eines solchen Verfahrens eine schulärztliche Untersuchung veranlassen. Die Eltern werden während der Erstellung des Gutachtens von den Gutachtern und von der Schulaufsichtsbehörde jeweils zu einem Gespräch eingeladen.
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte sowie die eventuelle Notwendigkeit einer zieldifferenten Förderung. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
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Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de
Formulare
Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).
Handlungsgrundlage(n)
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung,
den Hausunterricht und die Schule für Kranke
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF):
https://bass.schul-welt.de/6225.htm#13-41nr2.1p9
SchulG NRW, §§ 19, 20:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=schulg&sg=0&menu=1&x=0&y=0
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule, Förderschwerpunkt Lernen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung , Primarstufe, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Förderschwerpunkt Sprache, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, AO-SF / AO-SF-Verfahren / Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Autismus als Behinderung, Förderschwerpunkt Sehen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule, Sekundarstufe I