Weitere Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des BImSchG Beteiligung
    99063083268000

    Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern

    Als Genehmigungsbehörde von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Sie eine Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden zu dem Verfahren einholen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einladen. Diese können in der Beteiligungsphase die eingestellten Unterlagen und Informationen sichten und Stellungnahmen oder Einwendungen beim Verfahrensträger einreichen.

    Beteiligte Behörden sind solche, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.

    Online-Dienst

    Immissionsschutz und Anlagen

    ID: L100002_145982418

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2025
    Technisch geändert am 03.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Für Espelkamp (Landkreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie laden Organisationen wie Behörden, Verbände und Institutionen fristgemäß dazu ein, eine Stellungnahme abzugeben.
    • Die Antragsunterlagen versenden Sie dazu sternförmig.
    • Sie bewahren die eingegangenen Stellungnahmen im Originalzustand unveränderbar auf und werten diese aus.
    • Zum Schluss nehmen Sie die Inhalts- und Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid auf, die in den Stellungnahmen mitgeteilt und begründet worden sind.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 4 Wochen (Sie laden die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens ein.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Typisierung

    3

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 21.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    Antrag, Stellungnahme, Beteiligung, Träger öffentlicher Belange, Beteiligungsverfahren, Beteiligte Behörden, Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Unterlagen, Immissionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024