Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme
Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.
erforderliche Unterlagen
Mustervorlage oder online
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Fristen
Antragsfrist: 2 Monate
Antragsfrist: 2 Monate
Bearbeitungsdauer
2 - 4 Wochen
2 bis 4 Wochen
Kosten
keine
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024
Stichwörter
Aalverordnung, Aalfang, Aalfang, Aale, Aalfischerei, Aalfischerei, Aalverordnung, Aale