Fahrzeugregisterauskunft Erteilung für berechtigte Personen
    99036043001001

    Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

    Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.

    Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden. 

    Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück). 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Dortmund (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    keine 

    Voraussetzungen

    • Im Rahmen der einfachen Fahrzeugregisterauskunft ist das Fahrzeugkennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) anzugeben.
    •  In besonders begründeten Fällen ist im Rahmen der erweiterten Fahrzeugregisterauskunft die Angabe von Fahrzeugdaten oder der Personalien des Fahrzeughalters möglich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Fahrzeugregisterauskunft bei der für das betreffende Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Sie legen die Gründe für die Anfrage dar.
    • Sie erläutern den Sachverhalt, aus dem sich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft ergeben können.
    • In Fällen einer Auskunft aufgrund eines Schadensereignisses (Ereignistag und gegebenfalls Uhrzeit) anzugeben, damit bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar ist, welcher Fahrzeughalter in Anspruch genommen werden soll. 
    • Ihnen wird die Auskunft nach Abschluss der Prüfung übermittelt. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    variabel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 22.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 30.07.2025

    Stichwörter

    Auto Unfall Auskunft, Daten Fahrzeugregister, Fahrzeughalter, Fahrzeug Personalien, Auskunft zum Fahrzeughalter, ZFZR, Zentrales Fahrzeugregister, Fahrzeug Schaden Auskunft, Halterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024