Ausfuhrkennzeichen Zuteilung
    99036040069000

    Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Möchten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen, das zulassungs- oder kennzeichenpflichtig, aber ohne Kennzeichen ist? Dann benötigen Sie unter Umständen dafür ein Ausfuhrkennzeichen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

    • Ihr Fahrzeug ist
      • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
      • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

    • aus eigener Triebkraft oder
    • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

    Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

    Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Dortmund (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
    • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
      •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
      •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
    • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug

    Voraussetzungen

    • Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
    • Ihr Fahrzeug
      • ist zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
      • zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 1 Tage (Das Ausfuhrkennzeichen und die damit einhergehende Zulassungsbescheinigung Teil II sind zeitlich begrenzt und gelten nur für die Zeit der Überführung des Fahrzeugs. Die höchstmögliche Geltungsdauer beträgt ein Jahr.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

    • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
    • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde    

    Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 16.04.2025

    Stichwörter

    Überführung ins Ausland, Zulassungsbescheinigung Teil I, Ausfuhrkennzeichen, Fahrzeug, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil II, Kfz-Zulassungsstelle, Kfz-Zulassung, Kraftfahrzeug, Kfz, Auto, Überführung, Ausfuhr, Kennzeichen, Auto-Export, Internationaler Zulassungsschein, Kfz-Zulassungsbehörde, Kennzeichenpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024