Außerbetriebsetzung zulassungsfreie Fahrzeuge Bewilligung
    99036024017000

    Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, auf öffentlichen Straßen nicht mehr nutzen wollen, beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen nicht mehr nutzen möchten, können Sie seine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen

    Nachdem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Auch nach Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen. Dies gilt nicht, wenn das Kennzeichen in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Dortmund (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

    Sie dürfen bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung mit dem Fahrzeug fahren, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dies erlaubt. Das kann zum Beispiel die Fahrt zum Schrottplatz sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 17.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    zulassungsfreier Anhänger abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, Totalschaden, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, zulassungsfreies Fahrzeug abmelden, zulassungsfreien Anhänger stilllegen, Verschrottung, zulassungsfreies Kfz verschrotten, zulassungsfreien Anhänger verschrotten, zulassungsfreies Fahrzeug verschrotten, Stapler, Stilllegung, zulassungsfreies Kfz stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Anhänger, zulassungsfreies Kfz abmelden, zulassungsfreies Fahrzeug stilllegen, zulassungsfreien Anhänger außer Betrieb setzen, Zulassungsfreies Fahrzeug, Entsorgung, Leichtkrafträder, Verwertungsnachweis, zulassungsfreien Anhänger entsorgen, Autoverwertung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024