Zulassungsbescheinigung Teil I
Beschreibung
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, sind Sie verpflichtet, die Namensänderung in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) ändern zu lassen. Sie können selbst zu uns kommen oder eine Person damit beauftragen. Im Falle der Vertretung muss der Bevollmächtigte Ihre schriftliche Vollmacht, sein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) und Ihr amtliches Lichtbilddokument vorlegen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Fristen
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Sofort
Kosten
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11,70 € bis 20,00 €
(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung, Wiederzulassung, Halterwechsel, Fahrzeugbrief, Zulassungsbehörde, Ummeldung, Kfz-Zulassungsbescheinigung, Autoummeldung, Kfz-Händler, Auto, Zulassungsbescheinigung Teil I ändern, Fahrzeugschein, Pkw, Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Vollmacht, Gebrauchtwagen, Kfz-Schein, Zulassungsstelle, ummelden, Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I, Umschreibung, Lkw, Autoverkauf, Transporter, Umkennzeichnung, Autohändler, Neuwagen, Vorführbefreiung, Kfz, Gebrauchtfahrzeug, Fahrzeugschein ersetzen, Autohaus, Motorrad, Kfz-Ummeldung, Kaufvertrag, Sicherungsübereignung, Zulassungswesen