Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Ausnahmegenehmigung kann wahlweise bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in dessen Bezirk das Transportunternehmen ansässig ist oder in dem der Transport startet. Liegt einer der beiden Orte in der Stadt Espelkamp, ergibt sich folgende Zuständigkeit: Überschreitet bereits das Fahrzeug die entsprechenden Werte, ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke für die Ausnahmegenehmigung zuständig. Werden die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen erst durch die Ladung überschritten, ist die Stadt Espelkamp zuständig.
    Diese Ausnahmegenehmigung kann wahlweise bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in dessen Bezirk das Transportunternehmen ansässig ist oder in dem der Transport startet. Liegt einer der beiden Orte in der Stadt Espelkamp, ergibt sich folgende Zuständigkeit: Überschreitet bereits das Fahrzeug die entsprechenden Werte, ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke für die Ausnahmegenehmigung zuständig. Werden die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen erst durch die Ladung überschritten, ist die Stadt Espelkamp zuständig.

    Online-Dienst

    Großraum- und Schwertransporte

    ID: L100002_136702332

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits im unbeladenen Zustand nicht der StVZO entspricht, müssen Sie beim Erstantrag für dieses Fahrzeug die Ausnahmegenehmigung (§ 70 Absatz 1 StVZO) in Kopie beifügen.
    Wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits im unbeladenen Zustand nicht der StVZO entspricht, müssen Sie beim Erstantrag für dieses Fahrzeug die Ausnahmegenehmigung (§ 70 Absatz 1 StVZO) in Kopie beifügen.

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Richtlinien für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Richtlinien für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist ausschließlich über das bereitgestellte Onlineverfahren (VEMAGS) zu stellen. Bevor Sie Ihre Genehmigung bekommen, führt die Stadt Espelkamp ein Anhörungsverfahren durch. Die Kreise oder kreisfreien Städte, die Bundesländer, deren Bezirk Sie durchfahren wollen, die Träger der Straßenbaulast, die Polizei und - soweit das notwendig ist - die Deutsche Bahn werden um eine Stellungnahme gebeten. Auch wenn alle Beteiligten wissen, wie eilig die Sache ist, kann das Verfahren je nach Länge der Wegstrecke, die Sie zurücklegen wollen, mehrere Tage dauern.
    Der Antrag ist ausschließlich über das bereitgestellte Onlineverfahren (VEMAGS) zu stellen. Bevor Sie Ihre Genehmigung bekommen, führt die Stadt Espelkamp ein Anhörungsverfahren durch. Die Kreise oder kreisfreien Städte, die Bundesländer, deren Bezirk Sie durchfahren wollen, die Träger der Straßenbaulast, die Polizei und - soweit das notwendig ist - die Deutsche Bahn werden um eine Stellungnahme gebeten. Auch wenn alle Beteiligten wissen, wie eilig die Sache ist, kann das Verfahren je nach Länge der Wegstrecke, die Sie zurücklegen wollen, mehrere Tage dauern.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte stellen sie den Ausnahmeantrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn Ihres Transports, da alle zuständigen Behörden, die für den geplanten Fahrtweg zuständig sind, beteiligt werden müssen.
    Bitte stellen sie den Ausnahmeantrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn Ihres Transports, da alle zuständigen Behörden, die für den geplanten Fahrtweg zuständig sind, beteiligt werden müssen.

    Kosten

    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40,00 EUR bis 1.300,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Großtransport, Fahrzeug, Ladung, Erlaubnis, Transport, VEMAGS, Ausnahmegenehmigung, Abmessungen, Großraumtransport, Schwertransportunternehmen, Transportgut, Genehmigung, Achslast, Antrag, Kraftfahrzeug, Großraumtransportunternehmen, Schwertransport, Gesamtgewicht, Maße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024