Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
    99026004001005

    Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

    Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

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    Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    ID: L100002_148569210

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    Technisch erstellt am 24.07.2025

    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit abweichenden Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen für Reg.-Bez. Arnsberg

    ID: L100002_121599003

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    Technisch erstellt am 08.10.2024

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    ID: L100002_155313579

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    Technisch erstellt am 25.09.2025

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25, Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25, Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25, Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25, Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25

    Adresse

    Postanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02931 82-0

    Fax: 02931 82-2520

    E-Mail: ausnahme70@bra.nrw.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Bezirksregierung Arnsberg

    Beschreibung

    Dezernat 25

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02931 82-0

    Fax: 02931 82-2520

    E-Mail: ausnahme70@bra.nrw.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2025

    Technisch geändert am 12.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
    • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
    • Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
    • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
    • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
    • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen),

    §§ 11 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen),

    §§ 11 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Fristen

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    Ersatz nach Verlustanzeige, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Fahrzeugkombinationen, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung verloren, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

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