Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme
    99020036261000

    Bohrungen in den Boden mit einer Länge von über 100 Metern melden

    Planen Sie Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr beauftragtes Bohrunternehmen Bohrungen durchführen möchte, die mehr als 100 Meter tief in den Boden eindringen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.

    Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie bereits einen Betriebsplan eingereicht haben.

    Online-Dienst

    Bergbau in NRW

    ID: L100002_141988290

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2025

    Technisch geändert am 30.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Für Lindlar (Landkreis Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie möchten Bohrungen durchführen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Sie müssen den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher anzeigen. Müssen Bohrarbeiten schon in kürzerer Frist eingestellt werden, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.)

    Kosten

    Reichen Sie die Anzeige der Bohrarbeiten nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.: Bußgeld ab 0,00 EUR bis 2.500,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten Sie die Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde bereits für einen ungefähren Zeitrahmen angezeigt haben, so ist nach feststehendem Bohrbeginn das genaue Datum des Bohrbeginns zu ergänzen.

    Unter gewissen Umständen kann die Bergbehörde einen Betriebsplan für Ihre Bohrung verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 17.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    Bodenschätze, Bohranlage, EWS, Bergrecht, Rohstoffe, Bodenschatz, Bohrung, Anzeigen, Bergbaubetrieb, Aufsuchung, Erdwärmesonde, Pflicht, Gewinnen, Gewinnung, Pflichten, Lagerstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025