Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mütter, die bei der Geburt nicht verheiratet waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, können sich dies entsprechend im örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich bestätigen lassen. Hierzu kann ein Antrag online gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen, sowie sich vorab eine telefonische Beratung (02261 88 5103) einholen.Benötigt werden Personalausweis der Mutter und Geburtsurkunde des Kindes.
    Mütter, die bei der Geburt nicht verheiratet waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, können sich dies entsprechend im örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich bestätigen lassen. Hierzu kann ein Antrag online gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen, sowie sich vorab eine telefonische Beratung (02261 88 5103) einholen.Benötigt werden Personalausweis der Mutter und Geburtsurkunde des Kindes.

    Online-Dienste

    Auskunft über Alleinsorge

    ID: L100002_122533356

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    Sprache

    Deutsch

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    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    ID: L100002_138667809

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

    Ansprechpartner

    Beistandschaften

    Beschreibung

    Weiterführende Information zu Beistandschaften finden Sie hier: Oberbergischer Kreis: Beistandschaft (obk.de)

    Adresse

    Hausanschrift

    La Roche-sur-Yon-Straße 18

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-5103

    E-Mail: beistandschaft@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Kreisjugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    La Roche-sur-Yon-Str. 18

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-5198

    Fax: 02261 88-5100

    E-Mail: beistandschaft@obk.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2024

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Rechtsbehelf

    Nein

    Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Negativattest, Negativbescheinigung, Elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgerecht, Alleiniges Sorgerecht, Uneheliches Kind, Gemeinsame Sorge, Bescheinigung, elterliche Sorge, Beistandschaft, Sorgeerklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017