Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zum allgemeinbildenden Schulbesuch
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    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen

    Verfügen Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch in Deutschland und läuft diese Aufenthaltserlaubnis ab, obwohl Sie die Schule noch nicht beendet haben? Dann können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schulbesuchs in Deutschland erhalten haben, müssen Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf verlängern lassen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können und ausreichend krankenversichert sein.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen höchstens für die weitere Zeit des Schulbesuchs erteilt.

    Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Verlängerungsantrag zustimmen.

    Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht nebenbei arbeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Lindlar (Landkreis Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Sie sollten spätestens 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis die Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragen.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: Gebühr 96,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten für minderjährige Antragstellende: Gebühr 48,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten: Gebühr 93,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten für minderjährige Antragstellende: Gebühr 46,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Während des Aufenthalts zum Schulbesuch erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, beispielsweise wegen Familiennachzug oder Studium. Das gilt auch für die Zeit nach Ihrem Schulbesuch.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 15.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 22.09.2025

    Stichwörter

    Befristeter Aufenthaltstitel, Schulabschluss, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Internationaler Abschluss, Sprachkenntnisse, Antrag auf Aufenthaltstitel, Berufliche Bildungsmaßnahme, befristeter Aufenthaltstitel, Fortsetzung des Schulbesuchs, Deutsch lernen, Einreise, Schulbesuch in Deutschland, Einwanderung, Schulbildung, Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken, Schulbesuch, Allgemeinbildender Schulbesuch, Staatlich anerkannte Schule, Bildungseinrichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024