Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
Wenn Sie in einem EU-Land studieren, dort als international schutzberechtigte Person anerkannt sind und Ihr Studium in Deutschland fortsetzen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als international schutzberechtigte Person anerkannt sind und dort seit mindestens 2 Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihr Studium in Deutschland weiterzuführen.
Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass ein Teil Ihres Studiums an einer deutschen Bildungseinrichtung (zumeist Hochschule) durchgeführt wird, sowie die Zulassung dieser Bildungseinrichtung.
Der Aufenthaltstitel ist befristet und für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland gültig.
Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Lindlar (Landkreis Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Kosten
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.: Gebühr 100,00 EUR
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.: Gebühr 50,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 25.04.2025
Stichwörter
Fortsetzung des Studiums, Europäische Union, Akademische Ausbildung, Studierende, International Schutzberechtigte, Aufenthaltsrecht, Ausbildung, Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis, Bildungseinrichtung, Zulassung, Studium, Einreise, Hochschule, Universität