Vorgesehen zum Löschen - Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere

    Benötigen Sie für ein oder mehrere Tiere ein Gesundheitszeugnis, so wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Beschreibung

    Tierseuchen stellen eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie, Hobbyhalter und nicht zuletzt für den Verbraucher dar. Ein Seuchenausbruch kann je nach Art der Krankheit unterschiedliche Maßnahmen für den betroffenen Bestand und ggf. für die Region nach sich ziehen. Die Maßnahmen können über Bestandssperren, Abgabeverbote von Tieren und Gebietssperren bis hin zu Tötungsmaßnahmen für einzelne Tiere oder ganze Bestände reichen. Deshalb hat jeder, der gewerblich Umgang mit Tieren hat, aber auch der Hobbyhalter empfänglicher Tierarten, die Regeln des vorbeugenden Seuchenschutzes zu beachten.

    Manche Tierseuchen sind auch auf den Menschen übertragbar. Die tierseuchenrechtlichen Vorschriften dienen dann auch dem Schutz des Menschen.

    Für Auslandsreisen, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

    Import von Tieren

    Tiere dürfen aus dem Ausland (EU und Drittländer) nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung des dortigen Amtstierarztes bzw. der zuständigen Veterinärbehörde mitgebracht werden;

    Ausnahme: Heimtiere aus EU-Ländern und bestimmten Drittländern im Reiseverkehr). Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern bzw. aus EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern besteht Meldepflicht bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

    Export von Tieren

    Der Handel und der Export von lebenden Tieren (Ausnahme Heimtiere im Reiseverkehr) und Erzeugnissen unterliegen bestimmten veterinärrechtlichen Regelungen.

    Vor dem Export von Tieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist es erforderlich, diese Tiere einem Amtstierarzt vorzustellen. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung aus.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kontakt bei Verdacht auf Tierseuchen Für Meldungen über seuchenverdächtige Tiere können Sie sich während der Öffnungszeiten an die auf dieser Seite ganz unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden. Außerhalb der Öffnungszeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0. Um schnellstmöglich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:Tierart, Anzahl der betroffenen TiereErkrankung, SymptomeWann und wo wurden die verdächtigen Tiere vorgefunden/erlegt (Name und Adresse des Betriebes bzw. Angaben zum Revier)? Im Fall von Wildtieren ist die Angabe der GPS-Koordinaten hilfreich.Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
    Kontakt bei Verdacht auf Tierseuchen Für Meldungen über seuchenverdächtige Tiere können Sie sich während der Öffnungszeiten an die auf dieser Seite ganz unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden. Außerhalb der Öffnungszeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0. Um schnellstmöglich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:Tierart, Anzahl der betroffenen TiereErkrankung, SymptomeWann und wo wurden die verdächtigen Tiere vorgefunden/erlegt (Name und Adresse des Betriebes bzw. Angaben zum Revier)? Im Fall von Wildtieren ist die Angabe der GPS-Koordinaten hilfreich.Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)

    Online-Dienst

    Tiergesundheit

    ID: L100002_137223056

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2025

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 30-0

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2025

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Für Hunde / Katzen

    1. EU- oder Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
    2. evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich

    Für Pferde

    1. Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
    2. evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich

    Das für den Wohnort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Fachdienst) nennt die Unterlagen, die das zu verbringende Tier/die Tiere sowie die Produkte daraus begleiten müssen.

    Formulare

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rindes Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rinderbestands Blauzungenkrankheit - Gutachten für Entschädigungsleistungen Schweinehaltungs-Hygieneverordnung - Ausnahmeerteilung Anmeldung einer Veranstaltung für Hunde oder Katzen Anmeldung einer Veranstaltung für Geflügel oder Kaninchen Anmeldung zur Pferdeexportuntersuchung Antrag auf Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) Anzeige über die Haltung von Bienenvölkern nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung Anzeige über die vorübergehende Wanderung von Bienenvölkern gem. § 5 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung Tierische Nebenproduktbeseitigung - Anzeige eines zulassungs- und registrierungspflichtigen Betriebes
    Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rindes Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rinderbestands Blauzungenkrankheit - Gutachten für Entschädigungsleistungen Schweinehaltungs-Hygieneverordnung - Ausnahmeerteilung Anmeldung einer Veranstaltung für Hunde oder Katzen Anmeldung einer Veranstaltung für Geflügel oder Kaninchen Anmeldung zur Pferdeexportuntersuchung Antrag auf Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) Anzeige über die Haltung von Bienenvölkern nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung Anzeige über die vorübergehende Wanderung von Bienenvölkern gem. § 5 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung Tierische Nebenproduktbeseitigung - Anzeige eines zulassungs- und registrierungspflichtigen Betriebes

    Voraussetzungen

    Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    TiergesundheitsgesetzAllgemeine Tierseuchenrechtliche VorschriftenTierseuchenrechtliche Vorschriften der verschiedenen Tierarten
    TiergesundheitsgesetzAllgemeine Tierseuchenrechtliche VorschriftenTierseuchenrechtliche Vorschriften der verschiedenen Tierarten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hängt vom Einzelfall ab.
    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    EUR 10 bis EUR 169 je nach Tierart und -zahl zzgl. Fahrtkosten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Gesundheitszeugnis Tiere, Tiertransport Ausland, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, Amtstierarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024