Restabfälle
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    Restabfälle

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen vollzieht sich grundsätzlich in zwei Phasen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.

    Phase 1
    Für das Einsammeln und Befördern von Hausmüll zu Entsorgungsanlagen sind nach Landesrecht die Städte und Gemeinden zuständig.

    Phase 2
    Das Betreiben von Anlagen oder Einrichtungen zur Verwertung oder Beseitigung von Hausmüll ist Aufgabe des Kreises.

    Beide öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können allerdings Dritte mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe beauftragen.

    So nimmt z. B. der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV, siehe rechts) mit Sitz in Engelskirchen bzw. der Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO, siehe rechts) die Pflichten des Oberbergischen Kreises wahr.
    In Lindlar-Remshagen betreibt der BAV das Entsorgungszentrum Leppe. Hier können Privathaushalte und Gewerbebetriebe Abfälle anliefern.

    Weitere Anlieferungsmöglichkeiten im Kreisgebiet sind folgende Wertstoffhöfe (siehe rechts):

    • Reloga - Im Langenbacher Siefen 10, 51545 Waldbröl
    • Reloga - An der Schlossfabrik 32, 42499 Hückeswagen

    Details und Grundlagen zum Entsorgungssystem enthalten die jeweiligen Abfallsatzungen.

    Die mit der Entsorgung beauftragten Verbände erstellen Abfallkalender. Hier finden Sie Informationen zur Entsorgung von Elektrogeräten, von Kleingartenabfällen/Grünschnitt, von Medikamenten, von Sonderabfällen z. B. mittels Schadstoffmobilen, Recycling.

    Ein Feuerlöscher darf nicht in den Hausmüll gelangen. Das Entsorgungszentrum Leppe, die Wertstoffhöfe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die örtliche Feuerwehr oder Brandschutzunternehmen kommen als Rücknahmestelle in Frage.

    Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

    Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach Herr Doepp Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl Frau Neuhoff Gummersbach, Lindlar, Radevormwald, Hückeswagen Herr Ritter Marienheide, Wipperfürth Frau Wengeler

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffsammlung, Müllkontainer, Asche-Abfall, Grundstücksbelastungen, Arzneimittel-Entsorgung, Müllgefäß, Müllabfuhr, Grundbesitz, Abfallbeseitigung, Grundstücksangelegenheiten, braune Tonne, Abfallbehälterummeldung, Medikamenten-Entsorgung, Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse, Grundstücksangelegenheit, Gelbe Tonne, Abfall, Abfallbehälter, Müll, Restmüll, Abfallbehälteranmeldung, Schadstoffmobil, blaue Tonne, Abfall- und Umweltberatung, Grundbesitzabgabe, Hausmüll-Entsorgung, gelber Sack, Schadstoffsammelstelle, Wertstoff, Grundbesitzabgaben, Papiertonne, Mülleimer, Müllcontainer, Mülltonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024