Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Einschulung
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert der Fachbereich Schulen die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen.
Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule), an der das Kind in seiner Gemeinde eingeschult werden soll, steht den Eltern frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler eingeschult werden.
Vorzeitige Einschulung
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.
Zurückstellung
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen.
Schüler Online
Schüler Online ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen.
Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über Schüler Online die Anmeldung an Weiterbildungskollegs erfolgen.
Bis zum Schuljahreswechsel September 2023 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen, inkl. Grundschule, möglich sein. Lediglich die Anmeldung an einer Förderschule ist noch kein Bestandteil der Entwicklungen, sondern soll in einer weiteren Ausbaustufe bearbeitet werden.
Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Schulen am System teilnehmen, haben Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
Voraussetzungen
In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchte,
- die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat,
- sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
- keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz NRW).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich