Reisepass
Hinweise für Bad Lippspringe
Beschreibung
Hinweise für Bad Lippspringe
Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen. Pro Ausweisdokument/Pro Person benötigen Sie je einen Termin, d.h. wenn Sie 3 Ausweisdokumente für Ihre Familie benötigen müssen Sie 3 Termine buchen.
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro (05252/26-0) aufzunehmen.
Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden und diese Dokumentenart läuft nach Ablauf der Gültigkeit aus. Diese Altersgruppe benötigt jetzt reguläre Identitätsdokumente. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung dieser Identitätsdokumente eine gewisse Produktionszeit benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Personalausweis,
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Die Lieferzeit beträgt ca. 10 Wochen. Im Einzelfall kann es zu Verzögerungen kommen. Die Stadt Bad Lippspringe hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es die Möglichkeit einen Expressreisepass zu beantragen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beantragung eines Reisepasses.
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte als Identitätsnachweis Ihren Personalausweis oder Ihre Geburtsurkunde mit.
Besitzen Sie keines der oben genannten Dokumente, bitten wir Sie sich vorab zu erkundigen unter der Telefonnummer 05252/26-0.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Reisepass (ePass) 70 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Weitere Informationen
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Information: Sind Sie nach dem 01.01.2000 aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen worden? Dann benötigen wir bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes einen Personenstandsregisterauszug vom Generalkonsulat in Münster. Das betrifft auch Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind.
Der Personenstandsregisterauszug darf nicht älter als 4 Wochen sein und kann beim Generalkonsulat der Türkei in Münster beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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