Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Veranstaltungen in Fußgängerzonen oder im öffentlichen Straßenraum (wie Trödelmärkte, Feste und Umzüge, Sportveranstaltungen). Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 49, Antragstellung in einfacher Ausfertigung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36310
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Antrag einfach
- Pläne
- Skizzen (nur wenn diese größer als DIN A3 sind, in 11-facher Ausfertigung beilegen)
- evtl. Versicherungsnachweis des Veranstalters
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Bitte beachten Sie, dass zu dem "Antrag auf Erlaubnis" immer die Anlagen "Veranstaltererklärung und "Haftpflichtversicherung" vom Antragsteller unterzeichnet beigefügt werden müssen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen