Wohnsitz

    Wohnort

    Sie haben Fragen zu den Themen Wohnung, Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

     

    Neu zugezogen ?  Herzlich Willkommen !

    Wir helfen Ihnen gerne die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden.
    Sie werden sehen, gut vorbereitet ist das gar nicht so schwer.

    Als erstes wäre da Ihre Anmeldung, für die Sie persönlich erscheinen müssen.

    Bei Ehepaaren/Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint. Mitzubringen sind:

    • Ausweispapiere aller zugezogenen Personen
    • das Familienbuch oder bei Minderjährigen die Geburtsurkunden

    Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Der Partner muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift des Partners ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und der gültige Personalausweis erforderlich.

    Es gilt die Anmeldefrist von zwei Wochen nach Zuzug.

    • Bei jeder An- Um- und Abmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Downloads) erforderlich.

    Bitte vereinbaren Sie über die Online-Terminvergabe einen Termin für die Anmeldung in der Bürgerberatung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0e7b9e2b02e49249f8a98469f46bafd7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    E-Mail: buergerberatung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Ausweispapiere aller zugezogenen Personen
    • das Familienbuch oder bei Minderjährigen die Geburtsurkunden
    • Vollmacht des Ehepartners/der Ehepartnerin

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne:

    • umschlossener Raum,
    • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Nach dem Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de