Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Stadt Oer-Erkenschwick ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen zu. Das Grundbuchamt wird den Eigentumsübergang nur eintragen, wenn eine entsprechende Bescheinigung über das Nichtbestehen oder über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht vorliegt. Die Notarin oder der Notar wird diesen Umstand beim Vollzug des Vertrages berücksichtigen und einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Name der Notarin oder des Notars
- Urkundenrollennummer
- Vertragsdatum
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe
- Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
- Name und Anschrift der Verkaufenden
- Name und Anschrift der Erwerbenden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Vom Erwerbenden sind Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,75 € zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen