Personalausweis
Hinweise für Bad Lippspringe
Beschreibung
Hinweise für Bad Lippspringe
Antragstellung
Der Antrag ist persönlich zu stellen und Sie können sich nicht vertreten lassen. Pro Ausweisdokument/Pro Person benötigen Sie je einen Termin, d.h. wenn Sie 3 Ausweisdokumente für Ihre Familie benötigen müssen Sie 3 Termine buchen.
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro (05252/26-0) aufzunehmen.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) im Beisein des Kindes stellen. Es ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen.
Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden und diese Dokumentenart läuft nach Ablauf der Gültigkeit aus. Diese Altersgruppe benötigt jetzt reguläre Identitätsdokumente. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung dieser Identitätsdokumente eine gewisse Produktionszeit benötigen.
Vorläufiger Personalausweis
Dieselben Voraussetzungen gelten für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt, hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten und wird in Verbindung mit dem Personalausweis beantragt.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass,
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde mit.
Besitzen Sie keines der oben genannten Dokumente, bitten wir Sie sich vorab zu erkundigen unter der Telefonnummer 05252/26-0.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Die Lieferzeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.
Kosten
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Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Weitere Informationen
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Information: Sind Sie nach dem 01.01.2000 aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen worden? Dann benötigen wir bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes einen Personenstandsregisterauszug vom Generalkonsulat in Münster. Das betrifft auch Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind.
Der Personenstandsregisterauszug darf nicht älter als 4 Wochen sein und kann beim Generalkonsulat der Türkei in Münster beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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