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Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Die Stadt Geseke veranstaltet zweimal wöchentlich jeweils mittwochs und samstags im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr einen Wochenmarkt auf dem Marktplatz.
Der Wochenmarkt wird an jedem dritten Mittwoch im Monat (außer in den Monaten Januar, Mai und Dezember) ergänzt um einen Krammarkt. Marktbeschicker, die nicht regelmäßig an diesem Markt teilnehmen, werden gebeten, sich vorab telefonisch mit dem Ordnungsamt der Stadt Geseke in Verbindung zu setzen.
Anlässlich der Gösselkirmes findet in der Regel am 1. Donnerstag des Monats Mai der große Kram- und Viehmarkt statt. Die Teilnahme an diesem Markt bedarf einer schriftlichen Bewerbung, die der Ordnungsverwaltung bis Ende März vorliegen muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
- Marktsatzung: Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke
- Wochenmarktsatzung: Satzung über Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke
- Marktgebührensatzung: Gebührensatzung zur Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke (Marktsatzung) und zur Satzung über die Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke (Wochenmarktsatzung)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen