Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

    Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

    Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.

    Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden. 

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9d06e873706394548f81acc49ee294a

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ff1c16861165cc61f0b4443414762111

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst - Fachbereich 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    Fax: 0214 406-5302

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gesundheitspark 4

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02144065309

    Fax: 02144065302

    E-Mail: annette.junker@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt: 

    1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis der antragstellenden Person,
    2. die Betriebserlaubnis für die Apotheke und
    3. falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Miet- (und ggf. Untermiet-) Vertrags.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    1. Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen,
    2. es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb und
    3. ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Sie reichen Ihren Antrag ein
    2. Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung
    3. Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach
    4. Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten
    5. Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW), vgl. Tarifstelle 12.1.4.11

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de