Blinden- und Gehörlosengeld - Beantragung
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Fristen
Kosten
Hinweise für Hürth
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Sie können auch eine andere Person zur Erledigung dieser Angelegenheit bevollmächtigen.
Über die Leistung entscheidet der Landschaftsverband Rheinland, Landessozialamt, Kennedy-Ufer 2 in 50679 Köln.
Wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen, schicken Sie ihn bitte unmittelbar dorthin.
Weitere Informationen
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021