Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren

    Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn der andere unterhaltspflichtige Elternteil in Deutschland lebt und Sie für Ihr Kind, im Ausland lebend, Unterhalt geltend machen wollen, können Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Ihre*n zuständige*n Ansprechpartner*in finden Sie je nach Stadtbezirk in der ...

    • Hospitalstraße 2 - 4 (für AP, BR, EV, INO, INW, IO, IW, SCHA) oder
    • Werner Straße 10 (für HÖ, HOM, HU, LÜ, MG)

    Sie erreichen uns persönlich, schriftlich, telefonisch oder über unser digitales Kontakformular (siehe unten).

    Der Fachdienst Beistandschaften des Jugendamts berät und unterstützt ...

    • werdende und/oder alleinstehende Eltern
    • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
    • junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

    Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere:

    • die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
    • die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
    • die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
    Der Schwerpunkt der Aufgaben im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt liegt auf der zivilrechtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen.

    Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen. Dazu gehören insbesondere:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Erklärung über die gemeinsame Sorge
    • Unterhaltsurkunden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7668113b94653a09f1691e5a19a825aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Hospitalstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 2-4

    44149 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23425

    Fax: +49 231 50-23425

    E-Mail: beistandschaften@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Werner Straße

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner Straße 10

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-11134

    Fax: +49 231 50-11134

    E-Mail: beistandschaften@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Alle Unterlagen aus denen sich die Unterhaltspflicht der leistungsfähigen Person ergibt

    Formulare

    ja

    Voraussetzungen

    • Der Elternteil, der den Unterhalt für das Kind geltend macht, befindet sich im Ausland.
    • Den Antrag für Kindesunterhalt kann der Elternteil stellen, dem die elterliche Sorge zusteht.
    • Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
    • Das Kind muss minderjährig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Die Zentrale Behörde des ersuchenden Staates ist Ihnen behilflich, um sicherzustellen, dass der Antrag alle Schriftstücke und Angaben umfasst, die nach Kenntnis dieser Behörde für seine Prüfung notwendig sind.

    • Sodann übermittelt die Zentrale Behörde die Antragsunterlagen nebst ggf. erforderlichen Übersetzungen an die Zentrale Behörde in Deutschland, dem Bundesamt für Justiz.
    • Das Bundesamt für Justiz unternimmt bei Vollständigkeit des Ersuchens alle geeigneten Schritte, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen.
    • Gemäß § 5 Abs. 5 AUG gilt das Bundesamt für Justiz bei eingehenden Ersuchen als bevollmächtigt, im Namen der unterhaltsberechtigten Person außergerichtlich oder gerichtlich tätig zu werden.
    • Dies umfasst im Wesentlichen die Überprüfung des Aufenthaltsorts der unterhaltspflichtigen Person und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
    • Je nach Fallgestaltung wird ein ausländischer Titel in Deutschland für vollstreckbar erklärt oder es wird erstmalig ein Unterhaltstitel erwirkt.
    • Sollte die Vaterschaft noch nicht geklärt sein, so wird zuvor ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchgeführt.
    • Soweit möglich, wird auf eine freiwillige Zahlung von Unterhalt hingewirkt.
    • Bleiben Zahlungen aus, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
    • Je nach internationalem Abkommen gewähren deutsche Gerichte ggf. unentgeltliche Prozesskostenhilfe für alle von einer berechtigten Person gestellten Anträge in Bezug auf Unterhaltspflichten aus einer Eltern-Kind-Beziehung gegenüber einer Person, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Frage nach der Bearbeitungszeit kann nur recht allgemein beantwortet werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben. Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die deutsche Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss. Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 09.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de