Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn der andere unterhaltspflichtige Elternteil in Deutschland lebt und Sie für Ihr Kind, im Ausland lebend, Unterhalt geltend machen wollen, können Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Ihre*n zuständige*n Ansprechpartner*in finden Sie je nach Stadtbezirk in der ...
- Hospitalstraße 2 - 4 (für AP, BR, EV, INO, INW, IO, IW, SCHA) oder
- Werner Straße 10 (für HÖ, HOM, HU, LÜ, MG)
Sie erreichen uns persönlich, schriftlich, telefonisch oder über unser digitales Kontakformular (siehe unten).
Der Fachdienst Beistandschaften des Jugendamts berät und unterstützt ...
- werdende und/oder alleinstehende Eltern
- Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
- junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch
Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere:
- die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
- die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
- die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen. Dazu gehören insbesondere:
- Vaterschaftsanerkennung
- Erklärung über die gemeinsame Sorge
- Unterhaltsurkunden
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Geburtsurkunde des Kindes
- Alle Unterlagen aus denen sich die Unterhaltspflicht der leistungsfähigen Person ergibt
Formulare
ja
Voraussetzungen
- Der Elternteil, der den Unterhalt für das Kind geltend macht, befindet sich im Ausland.
- Den Antrag für Kindesunterhalt kann der Elternteil stellen, dem die elterliche Sorge zusteht.
- Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
- Das Kind muss minderjährig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Die Zentrale Behörde des ersuchenden Staates ist Ihnen behilflich, um sicherzustellen, dass der Antrag alle Schriftstücke und Angaben umfasst, die nach Kenntnis dieser Behörde für seine Prüfung notwendig sind.
- Sodann übermittelt die Zentrale Behörde die Antragsunterlagen nebst ggf. erforderlichen Übersetzungen an die Zentrale Behörde in Deutschland, dem Bundesamt für Justiz.
- Das Bundesamt für Justiz unternimmt bei Vollständigkeit des Ersuchens alle geeigneten Schritte, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen.
- Gemäß § 5 Abs. 5 AUG gilt das Bundesamt für Justiz bei eingehenden Ersuchen als bevollmächtigt, im Namen der unterhaltsberechtigten Person außergerichtlich oder gerichtlich tätig zu werden.
- Dies umfasst im Wesentlichen die Überprüfung des Aufenthaltsorts der unterhaltspflichtigen Person und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
- Je nach Fallgestaltung wird ein ausländischer Titel in Deutschland für vollstreckbar erklärt oder es wird erstmalig ein Unterhaltstitel erwirkt.
- Sollte die Vaterschaft noch nicht geklärt sein, so wird zuvor ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchgeführt.
- Soweit möglich, wird auf eine freiwillige Zahlung von Unterhalt hingewirkt.
- Bleiben Zahlungen aus, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
- Je nach internationalem Abkommen gewähren deutsche Gerichte ggf. unentgeltliche Prozesskostenhilfe für alle von einer berechtigten Person gestellten Anträge in Bezug auf Unterhaltspflichten aus einer Eltern-Kind-Beziehung gegenüber einer Person, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Fristen
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Die Frage nach der Bearbeitungszeit kann nur recht allgemein beantwortet werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben. Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die deutsche Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss. Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.
Kosten
Hinweise für Dortmund
Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 09.10.2020