Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Hinweise für Pulheim
Beschreibung
Hinweise für Pulheim
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren steht am , ,Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ,von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pulheim
Formulare
Hinweise für Pulheim
Anmeldeformular
Voraussetzungen
Hinweise für Pulheim
eingetragenes Berufsausbildungsverhä,ltnis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pulheim
Verfahrensablauf
Hinweise für Pulheim
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
Fristen
Hinweise für Pulheim
31.1. bzw.31.8.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Pulheim
acht Wochen
Kosten
Hinweise für Pulheim
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Pulheim
Weitere Informationen
Hinweise für Pulheim
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMBF am 15.08.2017
Stichwörter
Hinweise für Pulheim