Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten ein Gewerbe zur Beförderung von Personen mit einem Taxi anmelden?
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Ansprechpartner
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Abteilungen
Fax: 0221 / 221-26130
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Fach- und Sachkundenachweis
Sie oder zur Führung der Geschäfte bestellte Personen müssen sachlich und fachlich geeignet sein. Details dazu weiter unten. - Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Innerhalb eines amtlichen Vordrucks, den Sie bei Aushändigung oder Zusendung der Antragsunterlagen erhalten, müssen Sie ein ausreichendes Geschäftsvermögen nachweisen. Details weiter unten. - Zwei Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste oder der Vereinssatzung
sofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen. - Zwei beglaubigte Auszüge aus dem Handelsregister
sofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen. - Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,
aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung als Taxi versichert sind. - Führungszeugnis nach Belegart 0
Dies beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Diesen beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an. - Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Der Auszug wird gegen Entrichtung der Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantragt. - Bescheinigung in Steuersachen Ihres Wohnsitzfinanzamtes und Ihres Betriebsfinanzamtes
Diese Bescheinigung müssen Sie von allen Finanzämtern der Kreise und Gemeinden vorlegen, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und Betriebssitz
Diese Bescheinigungen sind vom*von der Antragsteller*in von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an de - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Diese Bescheinigung müssen Sie von allen Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen oder beschäftigt haben sowie auch für sich selbst, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der E - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein! - Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgericht
des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder der Unternehmerin oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
Die abermalige Erteilung der Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet. Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Es erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist gilt binnen eines Monats.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten.
Kosten
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Die Erstgenehmigung kostet pauschal 150 Euro. Bei der Erneuerung der Genehmigung fallen ebenfalls 150 Euro für das erste Fahrzeug sowie für jedes weitere 40 Euro an Gebühr an.
Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug mit je 13 Euro, sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister weitere 3,30 Euro.
Die Gebühren können Sie bar oder mit der ec-Karte mit PIN-Nummer bezahlen.
Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 08.07.2024