Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Seligenstadt - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Sowie nachmittags nach individueller Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06182 873210
Telefon: 06182 873220
Telefon: 06182 873230
Telefax: 06182 879329
E-Mail: ordnungsamt@seligenstadt.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Formulare
Hinweise für Seligenstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Seligenstadt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandsache, Kredit, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandgläubiger, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Pfänder, Leihhaus, Pfandleihe, Pfandhaus