Strahlen- und Röntgenschutz

    Strahlenschutz

    Beschreibung

    Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass).

    Zuständigkeit

    Strahlenschutzrechtliche Genehmigungen, Strahlenpässe und Fachkundebescheinigungen erhalten Sie i.d.R. vom örtlich zuständigen Regierungspräsidium:

    Nordhessen (Stadt Kassel, Landkreis Werra-Meißner, Landkreis Kassel, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Fulda, Landkreis Schwalm-Eder):
    Regierungspräsidium Kassel
    Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz
    Steinweg 6
    34117 Kassel
    Tel.: +49 561 - 106 0

    Mittelhessen (Landkreis Gießen, Landkreis Lahn-Dill, Landkreis Vogelsberg, Landkreis Limburg-Weilburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf):
    Regierungspräsidium Gießen
    Abteilung Umwelt
    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen
    Tel.: +49 641 - 303 0

    Südhessen-westlicher Bereich ( Stadt Wiesbaden, Landkreis Rheingau-Taunus, Landkreis Main-Taunus, Landkreis Hochtaunus):
    Regierungspräsidium Darmstadt
    Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden
    Lessingstraße 16-18
    65189 Wiesbaden
    Tel.: +49 611 - 3309 0

    Südhessen-östlicher Bereich ( Stadt Frankfurt, Flughafen Frankfurt, Landkreis Wetteraukreis, Stadt Offenbach, Landkreis Main-Kinzig):
    Regierungspräsidium Darmstadt
    Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt
    Tel.: +49 69 - 2714 0

    Südhessen-südlicher Bereich (Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Landkreis Offenbach, Landkreis Odenwald ):
    Regierungspräsidium Darmstadt
    Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt
    Wilhelminenstraße 1-3
    64278 Darmstadt
    Tel.: +49 6151 - 12 0

    Spezielle Anlagen (Kernkraftwerk, Großbeschleuniger) und Aufgaben (Anerkennung von Fachkundekursen und Sachverständigen) betreut für ganz Hessen die oberste Landesbehörde :
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Mainzer Str. 80
    65189 Wiesbaden
    Tel.: +49 611 - 815 0

    Messaufgaben, Dichtheitsprüfungen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle betreut:
    Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
    Ludwig-Mond-Straße 33
    34121 Kassel
    Tel: +49 561 - 2000 0

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Umwelt & Natur - Kernenergie & Strahlenschutz - Strahlenschutz - Antragsformulare Strahlenschutz".

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren erhoben, die von der Art und vom Umfang des geplanten Umgangs abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen oder die Beschaffung notwendiger Messgeräte anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Röntgenanlagen sind in Hessen ebenfalls die Regierungspräsidien zuständig. Oberste Landesbehörde für diesen Bereich ist:


    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Sonnenberger Straße 2/2a
    65193 Wiesbaden
    Tel. +49 611 - 3219 0

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Strahlenschutz, Radioaktivität, radioaktive Stoffe, Strahlenpass, radioaktiv

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de