Strahlenschutz
Beschreibung
Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass).
Zuständigkeit
Strahlenschutzrechtliche Genehmigungen, Strahlenpässe und Fachkundebescheinigungen erhalten Sie i.d.R. vom örtlich zuständigen Regierungspräsidium:
Nordhessen (Stadt Kassel, Landkreis Werra-Meißner, Landkreis Kassel, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Fulda, Landkreis Schwalm-Eder):
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz
Steinweg 6
34117 Kassel
Tel.: +49 561 - 106 0
Mittelhessen (Landkreis Gießen, Landkreis Lahn-Dill, Landkreis Vogelsberg, Landkreis Limburg-Weilburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf):
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Umwelt
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Tel.: +49 641 - 303 0
Südhessen-westlicher Bereich
(
Stadt Wiesbaden, Landkreis Rheingau-Taunus, Landkreis Main-Taunus, Landkreis Hochtaunus):
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden
Lessingstraße 16-18
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 611 - 3309 0
Südhessen-östlicher Bereich
(
Stadt Frankfurt, Flughafen Frankfurt, Landkreis Wetteraukreis, Stadt Offenbach, Landkreis Main-Kinzig):
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt
Tel.: +49 69 - 2714 0
Südhessen-südlicher Bereich
(Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Landkreis Offenbach, Landkreis Odenwald
):
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt
Tel.: +49 6151 - 12 0
Spezielle Anlagen (Kernkraftwerk, Großbeschleuniger) und Aufgaben (Anerkennung von Fachkundekursen und Sachverständigen) betreut für ganz Hessen die oberste Landesbehörde
:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 611 - 815 0
Messaufgaben, Dichtheitsprüfungen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle betreut:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel
Tel: +49 561 - 2000 0
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Umwelt & Natur - Kernenergie & Strahlenschutz - Strahlenschutz - Antragsformulare Strahlenschutz".
- Antragsformulare für Genehmigungen, Freigabe und weitere Zulassungen nach Strahlenschutzverordnung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren erhoben, die von der Art und vom Umfang des geplanten Umgangs abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen oder die Beschaffung notwendiger Messgeräte anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Röntgenanlagen sind in Hessen ebenfalls die Regierungspräsidien zuständig. Oberste Landesbehörde für diesen Bereich ist:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel. +49 611 - 3219 0
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017
Stichwörter
Strahlenschutz, Radioaktivität, radioaktive Stoffe, Strahlenpass, radioaktiv