Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Ottrau - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Ottrau
Empfänger: Gemeinde Ottrau
IBAN: DE75 5309 3200 0002 8149 86
BIC: GENODE51ALS
Bankinstitut: VR Bank HessenLand eG
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Wanderratte, Ratte, Nagetier, Hygiene, Hausratte