Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Aarbergen - Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheidertalstraße 1

    65326 Aarbergen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
    Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06120 270

    Telefax: 06120 2744

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Stimmzettel, Kommunalwahl, Wahllokal, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Wahlleiter, Europawahl, Ehrenamt, Wahlhelfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019