Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)
Befinden Sie sich in sozialen Schwierigkeiten und sind in der Teilnahme am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt? Dann haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsangebote, die eine Integration ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
- Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
- Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
- Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
- Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
Online-Dienst
Online-Antrag des LWV Hessen auf Leistungen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohnmöglichkeiten
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ihr örtlich zuständiges Sozialamt.
Für Leistungen in stationären und teilstationären Einrichtungen, betreuten Wohnmöglichkeiten, Fachberatungsstellen sowie Tagesaufenthaltsstätten ist der LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Sachbearbeiter
Zuständigkeiten
Astrid Zeyen
Fachdienstleitung
Frau D. Bein
Ahlbach
Offheim
Runkel
ofW
Herr R. Brahm
Hünfelden
Limburg J-M, Y-Z
Frau J. Feiler
Eschhofen
Limburg A, B
N.N.
Beselich,
Dornburg,
Limburg S, T
Frau S. Höhler
Bad Camberg R-Z
Selters
Frau H. Schmidt
Dietkirchen
Linter
Waldbrunn
Limburg N-R, U
Hadamar W-Z
Frau T. Schmidt
Bad Camberg A-Q
Frau G. Scholl
Elz
Staffel
N.N.
Brechen
Limburg V, W, X
Herr D. Sehr
Hadamar A – V
Herr M. Willkomm
Elbtal
Limburg C- I
Lindenholzhausen
Dienstelle Weilburg
Frau D. Krüger
Mengerskirchen
Weilburg N-Z
Weinbach
Frau T. Kaszemeck
Villmar,
Weilburg A-J
N.N.
Weilburg M
Weilmünster
Frau L. Sitter
Merenberg
Löhnberg
Weilburg K, L
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Huth
Frau D. Bein
Frau M. Göbel
Frau S. Höhler
Frau T. Kaszemeck
Frau H. M. Schmidt
Frau G. Scholl
Frau C. Strauch
Herr R. Brahm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06431 296-465
Herr M. Willkomm
Frau L. Sitter
Frau J. Feiler
Frau D. Krüger
Formulare
Kurzantrag bei Inhaftierung
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Existenzsichernde Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: 51.31@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Frau D. Bein
Frau G. Scholl
Frau M. Göbel
Frau C. Strauch
Herr M. Willkomm
Frau J. Feiler
Frau L. Sitter
Frau T. Kaszemeck
Frau D. Krüger
Herr R. Brahm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06431 296-465
Frau S. Huth
Frau S. Höhler
Frau H. M. Schmidt
Formulare
Kurzantrag bei Inhaftierung
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- gültige Ausweisdokumente bzw. Identitätsnachweise
- Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
- Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat gemäß §§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch XII jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:
- Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- Nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse
- Gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt
- Vergleichbare nachteilige Lebensumstände
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sind Sie mit dem Bescheid der Behörde nicht einverstanden, können Sie dagegen Rechtsbehelf in Form eines Widerspruchs einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Hält die Behörde Ihre Einwände für begründet, wird Ihrem Widerspruch abgeholfen. Dies erfolgt, indem der Ausgangsbescheid aufgehoben, geändert oder Ihr gestellter Antrag doch bewilligt wird. Anderenfalls erlässt sie einen Widerspruchsbescheid.
Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat nachdem Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben.
Verfahrensablauf
Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.
Fristen
Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 22.08.2022
Stichwörter
Entlassung, Obdachlosigkeit, Persönliche Betreuung, Hilfe zur Ausbildung, Krisensituation, Wohnraumverlust, Wohnungsbeschaffung, Wohnungsverlust, Schulden, Persönliche Beratung, Sozialhilfe