Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)
Befinden Sie sich in sozialen Schwierigkeiten und sind in der Teilnahme am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt? Dann haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsangebote, die eine Integration ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
- Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
- Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
- Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
- Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
Online-Dienst
Online-Antrag des LWV Hessen auf Leistungen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohnmöglichkeiten
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ihr örtlich zuständiges Sozialamt.
Für Leistungen in stationären und teilstationären Einrichtungen, betreuten Wohnmöglichkeiten, Fachberatungsstellen sowie Tagesaufenthaltsstätten ist der LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Zuständigkeiten 51.31
Ab 01.02.2025
FDL Astrid Zeyen
222
337
Sachgebietsleitung
Simone Huth 51.31.01
Teilzeit Mo, Di, Mi, Do –
201
327
Bestattungskosten, Abrechnung Krankenhilfe
Andrea Scheil 51.31.02
209
314
Eschhofen,
Limburg A, B
Julia Feiler 51.31.10
Teilzeit Mo, Di, Mi, Do
Vertretung Höhler, T.Schmidt
217
605
Bad Camberg R-Z,
Selters
Simone Höhler 51.31.08
Teilzeit Mo,Mi, Do, Fr
Vertretung T.Schmidt, Feiler
217
340
Bad Camberg A-Q
Tatjana Schmidt 51.31.05
Teilzeit Mo,Do,Fr,
Vertretung Höhler, Feiler
217
531
Dietkirchen, Linter
Waldbrunn
Limburg N-R, U
Hadamar W-Z
Hannah Schmidt 51.31.20
Vertretung Scholl,
205
472
Elz,
Staffel
Gabi Scholl 51.31.14
Teilzeit Di, Mi, Do
Vertretung H. Schmidt
205
448
Hadamar A – V
Daniel Sehr 51.31.13
Vertretung Geis
204
316
Beselich,
Dornburg,
Limburg S,T
Christian Geis 51.31.06
Vertretung Sehr
204
522
Brechen
Limburg V,W,X
Julia Schubert 51.31.19
Teilzeit Mo-Do
Vertretung Bein
202
322
Runkel,
Ahlbach,
Offheim,……… ofW
Desiree Bein 51.31.09
Vertretung Schubert
202
891
Hünfelden,
Limburg J-M, Y-Z
René Brahm 51.31.03
Vertretung Willkomm
203
465
Elbtal
Limburg C- I
Lindenholzhausen
Marcel Willkomm. 51.31.04
Vertretung Brahm
203
693
Besondere Wohnformen
A-I, S
Auswärtige Postleitzahlen
A-J
Christine Strauch 51.31.15
Teilzeit Di, Mi, Do, Fr
Vertretung Göbel
220
607
Besondere Wohnformen
J- Z, außer S
Auswärtige Postleitzahlen
K-Z
Melanie Göbel 51.31.07
Teilzeit Mo, Di, Mi, Do,
Vertretung Strauch
220
482
Dienststelle Weilburg:
Weinbach,
Mengerskirchen,
Weilburg N-Z
Daniela Krüger 51.31.17
Vertretung: Kaszemeck
114
5542
Villmar,
Weilburg A-J
Tanja Kaszemek 51.31.11
Teilzeit Di, Mi, Do, Fr-
Vertretung: Krüger
114
5520
Weilmünster
Weilburg M
Melanie Melchert 51.31.16
Teilzeit Mo, Di, Mi
Vertretung: Sitter
115
5543
Merenberg
Löhnberg
Weilburg K,L
Luisa Sitter 51.31.18
Teilzeit Di,Mi,Do,Fr
Vertretung: Melchert
115
5501
Sozialer Dienst:
Sozialarbeit
Susanne Friedl 51.31.19 0160 / 92 618 953
548
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften sowie vereinzelt nach Buchstaben gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Sachbearbeiter
Zuständigkeiten
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
N. N.
- Dornburg
- Dietkirchen
- Limburg C-F,M,N
Valentina Dejkun
- Selters
- Brechen A-J
- Staffel
- Linter
- Limburg S, St, W
Gabi Scholl
- Ahlbach
- Limburg B, R
- Hilfe zur Pflege A-K
Simone Huth
- Elz
- Hilfe zur Pflege L-Z
Matthias Cerny
- Bad Camberg
- Limburg H-J, O, Ö, Z
- Ohne festen Wohnsitz
Björn Schmid
- Elbtal
- Hünfelden
- Lindenholzhausen
- Limburg K-L, Sch
Ursula Kilberg
- Brechen S-Z
- Eschhofen
- Limburg G, P Q, T
Simone Höhler
- Brechen K-R
- Hadamar A-H
- Limburg A
Christian Geis
- Hadamar Y-Z
- Limburg U-Y
N. N.
- Auswärtige Postleitzahlen
- Essen auf Rädern
N. N.
- Weinbach
- Villmar
- Weilburg A-J
Daniela Tank
- Runkel
- Waldbrunn
- Beselich
N. N.
- Löhnberg
- Weilmünster
- Merenberg
- Weilburg K-L
N. N.
- Mengerskirchen
- Weilburg M-Z
Christine Strauch
- Besondere Wohnformen - LWV-Fälle - BTHG
Melanie Göbel
- Besondere Wohnformen - LWV-Fälle - BTHG
Claudia Muth
- Widerspruchsangelegenheiten
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Huth
Frau Desiree Bein
Herr Christian Geis
Frau Melanie Göbel
Frau Simone Höhler
Frau Tanja Kaszemeck
Frau Melanie Melchert
Frau Andrea Noack
Frau Hannah Marie Schmidt
Frau Gabi Scholl
Frau Christine Strauch
Frau Julia Schubert
Herr Rene Brahm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06431 296-465
Herr Marcel Willkomm
Frau Luisa Sitter
Frau Julia Feiler
Frau Daniela Krüger
Formulare
Kurzantrag bei Inhaftierung
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Existenzsichernde Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: 51.31@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Frau Desiree Bein
Frau Gabi Scholl
Frau Melanie Melchert
Frau Andrea Noack
Frau Melanie Göbel
Frau Christine Strauch
Herr Christian Geis
Herr Marcel Willkomm
Frau Julia Feiler
Frau Luisa Sitter
Frau Tanja Kaszemeck
Frau Julia Schubert
Frau Daniela Krüger
Herr Rene Brahm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06431 296-465
Frau Simone Huth
Frau Simone Höhler
Frau Hannah Marie Schmidt
Formulare
Kurzantrag bei Inhaftierung
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- gültige Ausweisdokumente bzw. Identitätsnachweise
- Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
- Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat gemäß §§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch XII jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:
- Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- Nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse
- Gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt
- Vergleichbare nachteilige Lebensumstände
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sind Sie mit dem Bescheid der Behörde nicht einverstanden, können Sie dagegen Rechtsbehelf in Form eines Widerspruchs einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Hält die Behörde Ihre Einwände für begründet, wird Ihrem Widerspruch abgeholfen. Dies erfolgt, indem der Ausgangsbescheid aufgehoben, geändert oder Ihr gestellter Antrag doch bewilligt wird. Anderenfalls erlässt sie einen Widerspruchsbescheid.
Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat nachdem Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben.
Verfahrensablauf
Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.
Fristen
Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 22.08.2022
Stichwörter
Wohnraumverlust, Wohnungsbeschaffung, Persönliche Beratung, Persönliche Betreuung, Krisensituation, Hilfe zur Ausbildung, Obdachlosigkeit, Schulden, Wohnungsverlust, Entlassung, Sozialhilfe