Einschulungsuntersuchung durchführen
Beschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachbereich Amtsärztlicher und medizinischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: 60.20@limburg-weilburg.de
Formulare
Online-Fragebogen Einschulungsuntersuchung
1 - Einschulungsuntersuchung Fragebogen allgemein
2 - Einschulungsuntersuchung Frage-/Anamnesebogen für Seiteneinsteiger
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016
Stichwörter
Schule, Einschulung, Untersuchung, HKM, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Einschulungsuntersuchung, ärztliche Untersuchung, Schulanfang