Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Malsfeld
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Lindenstr. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Malsfeld - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr
Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05661 5002-75
Fax: 05661 5002-87
Kontaktperson
Frau Anna Lewandowski
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 500275
E-Mail: anna.lewandowski@malsfeld.eu
Fax: 05661 5002-87
Frau Bettina Schaller
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: bauamt@malsfeld.eu
Telefon Festnetz: 05661 5002-85
Fax: 05661 5002-87
Herr Thomas Stegemann
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reinigung, Straße kehren, Glatteis, Winterdienst, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Schmutz, Kehrmaschine, Schneeräumung, Gehwegreinigung