Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06624 933302
Telefax: 06624 933-100
Kontaktperson
Herr Michael Franz (Fachbereichsleiter)
Frau Astrid Heinz
Herr Frank Renke
Telefon Festnetz: 06624 933305
Herr Jens Westermann
Frau Anke Wenkel
Herr Klaus Jahnke
Frau Irina Heinz
Frau Isabel Steinmetz
Internet
Stichwörter
Bauamt, Immobilienmanagement, Liegenschaften, Naturschutz, Tief- und Straßenbau, Umwelt
Stadt Heringen (Werra) - FB 6 Stadtbauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Bauhof
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Sommer: Mai - August
- Montag 06:00 - 14:30 Uhr
- Dienstag 6:00 - 14:30 Uhr
- Mittwoch 6:00 - 14:30 Uhr
- Donnerstag 6:00 - 14:30 Uhr
- Freitag 6:00 - 14:30 Uhr
- Winter: September - April
- Montag 7:00 - 15:30 Uhr
- Dienstag 7:00 - 15:30 Uhr
- Mittwoch 7:00 - 15:30 Uhr
- Donnerstag 7:00 - 15:30 Uhr
- Freitag 7:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Gerrit Letsch (Stellv. Leiter Bauhof)
Internet
Weitere Informationen
Der Städtische Bauhof erhält seine Aufträge grundsätzlich vom FB 3 Bauen.
Stichwörter
Kompostierung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Müllabfuhr, Schmutz, Reinigung, Straße kehren, Schnee räumen, Winterdienst, Stadtreinigung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Glatteis, Kehrmaschine, Gehwegreinigung