Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.
Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.
Ansprechpartner
Friedhofswesen, Gewerbewesen, Anmeldung Kindergarten, Ordnungsamt, Einbürgerungen, Meldewesen, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
MO: 08:00 -12:00 DI: 08:00 - 12:00 MI: 08:00 - 12:00 DO: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 FR: 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 06482 9161-42
Telefon: 06482 9161-26
Telefon: 06482 9161-28
Telefon: 06482 9161-34
Telefon: 06482 9161-27
Telefax: 06482 9161-44
E-Mail: gabb@stadtrunkel.de
E-Mail: fuhrmann@stadtrunkel.de
E-Mail: collee@stadtrunkel.de
E-Mail: lindner@stadtrunkel.de
E-Mail: keiper@stadtrunkel.de
Internet
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Mobilitaet@Limburg-Weilburg.de
Stadt Runkel
Adresse
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Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren