Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Ronshausen - Melde-, Gewerbe-, Pass-, Ordnungsamt und Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ronshausen
Linien:- Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
- Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06622 9231-12
Telefon: 06622 9231-10
Telefon: 06622 9231-11
Telefax: 06622 9231-20
E-Mail: ordnungsamt@ronshausen.de
E-Mail: gemeinde@ronshausen.de
E-Mail: hauptamt@ronshausen.de
E-Mail: charline.klauer@ronshausen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg a.d.F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband "Rotenburg", Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 9262-0, Fax 06622 9262-22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung