Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Melde- und Paßamt der Stadt Linden
Adresse
Hausanschrift
Konrad-Adenauer-Straße 25
35440 Linden
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtzentrum
Bus: Linie Linie 378 sowie 379
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cora Nau
Internet
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung