Bestattung Anmeldung
    99101002104000

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Die Mitarbeiter des Friedhofs- und Bestattungswesens der Stadt Ginsheim-Gustavsburg informiert über Bestattungen und begleitet diese.

    Weitere Informationen zu Friedhöfen, Bestattungen und Grabformen sind hier erhältlich.

    Zusätzlich sind dort folgende Anträge erhältlich:
    • Antrag auf Umbettung
    • Auftrag einer Bestattung
    • Antrag: Erklärung im Falle meines Todes

    Nur für Gewerbetreibende:
    • Grabmalsantrag
    • Haftungserklärung für Steinmetze
    • Antrag Zulassungskarte
    Die Mitarbeiter des Friedhofs- und Bestattungswesens der Stadt Ginsheim-Gustavsburg informiert über Bestattungen und begleitet diese.

    Weitere Informationen zu Friedhöfen, Bestattungen und Grabformen sind hier erhältlich.

    Zusätzlich sind dort folgende Anträge erhältlich:
    • Antrag auf Umbettung
    • Auftrag einer Bestattung
    • Antrag: Erklärung im Falle meines Todes

    Nur für Gewerbetreibende:
    • Grabmalsantrag
    • Haftungserklärung für Steinmetze
    • Antrag Zulassungskarte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Friedhofs- und Bestattungswesen

    Beschreibung

    !!! Achtung: Weihnachten 2024 !!!
    Das Bürgerbüro Gustavsburg ist am Freitag, 27. Dezember, von 8 bis 12.30 Uhr und das Bürgerbüro Ginsheim am Montag, 30. Dezember, von 8 bis 12.30 Uhr unter der Telefonnummer 06144/20-211 erreichbar.
    Das Standesamt kann in Notfällen (Beurkundung von Sterbefällen) am 23., 27. und 30. Dezember, jeweils von 10 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 06134/585-379 kontaktiert werden. (-> Zur Pressemeldung)


    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Herrmann-Straße 32

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06134 585-378

    Fax: 06134 585-404

    E-Mail: friedhofmail@gigu.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Formular: Friedhof - Bestattungsauftrag
    Formular: Friedhof - Bestattungsauftrag

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verstorben, Beisetzung, Begräbnis, Sterben, Todesfall, Bestattung, Bestatter, Tod, Bestattungen, Beerdigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019