Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Hinweise für Breitenbach a. Herzberg: Sterbefall Gemeinde Breitenbach a. Herzberg
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Breitenbach am Herzberg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Allgemeiner Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirche, B62
Linien:- Bus: Linie NVV Alsfeld - Linie 395
- Bus: Linie RKH Bad Hersfeld - Linie 390
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindekasse
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06675 9187-25
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06675 91800-32
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall