Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Waffenwesen/Allgem.Polizeiangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffe, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenpass, Waffenrecht