Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silvia Dietrich
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1740
E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de
Stadt Gemünden (Wohra) - Amt für Abgabenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Gemünden (Wohra)
Empfänger: Stadtkasse Gemünden (Wohra)
IBAN: DE93 5206 9029 0000 2902 11
BIC: GENODEF1GMD
Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden
Stadtkasse Gemünden (Wohra)
Empfänger: Stadtkasse Gemünden (Wohra)
IBAN: DE97 5235 0005 0006 0000 12
BIC: HELADEF1KOR
Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
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