Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim - Bürgerbüro/Wahlbüro
Adresse
Postanschrift
Dorfborngasse 1
Postfach
61273 Wehrheim
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
Nach Terminvereinbarung
https://tevis.ekom21.de/wrh/
Offene Sprechzeiten des Bürgerbüros:
Dienstag:
07:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 589-1011
Telefon: 06081 589-1012
Telefon: 06081 589-1013
Telefon: 06081 589-1014
E-Mail: buergerbuero@wehrheim.de
Kontaktperson
Frau Astrid Gerst
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Fax: 06081 589-4700
Telefon Festnetz: 06081 589-1011
E-Mail: a.gerst@wehrheim.de
Frau Andrea Pavlovic
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
E-Mail: a.pavlovic@wehrheim.de
Telefon Festnetz: 06081 589-1012
Fax: 06081 589-4710
Herr Theo Triller
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Dokumente
Ausgehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022