Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Lahn-Dill-Kreis - 32.3 Tagesbetreuung für Kinder
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-1501
Internet
- Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
- Digitaler BriefkastenHierüber können Sie uns Nachrichten und Unterlagen sicher zusenden.
- Online-AngeboteHier finden Sie alle Online-Angebote der Kreisverwaltung Lahn-Dill auf einen Blick
Gemeinde Schöffengrund - Kindertagesstätte Schwalbach
Adresse
Postanschrift
Neukirchener Straße 16
35641 Schöffengrund
Öffnungszeiten
Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06445 601585
E-Mail: info@schoeffengrund.de
Kontaktperson
Frau Julia Bittcher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06445 6008490
Weitere Informationen
Unsere Kindertagesstätte besteht aus sechs Gruppen. Vier Gruppen sind altersgemischt (2-6 Jahre), zwei Gruppen sind Krippegruppen (1-3 Jahre).
Gemeinde Schöffengrund - Kindertagesstätte Laufdorf
Adresse
Postanschrift
Höhgärtenstraße 19
35641 Schöffengrund
Öffnungszeiten
Die Kindertagesstätte ist von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06445 7462
E-Mail: info@schoeffengrund.de
Kontaktperson
Frau Elke Schäfer
Weitere Informationen
Die Kindertagesstätte besteht aus 3 Gruppen. Einer Krippengruppe und zwei altersübergreifenden Gruppen; gegebenenfalls mit Integrationen.
Gemeinde Schöffengrund - Kindertagesstätte Niederwetz
Adresse
Postanschrift
Talstraße 14
35641 Schöffengrund
Öffnungszeiten
Unser Kindergarten hat vom 7.00Uhr bis 15.00 Uhr für unsere kleinen Gäste geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06445 5494
E-Mail: info@schoeffengrund.de
Kontaktperson
Frau Heike Rühl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06445 5494
Weitere Informationen
Gemeinde Schöffengrund - Kindergärten
Adresse
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung!
Donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena Christian
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Telefon Festnetz: 06445 9244-35
Fax: 06445 9244-66
E-Mail: lena.christian@schoeffengrund.de
Herr Daniel Velten
Postanschrift
Neukirchener Straße 5
35641 Schöffengrund
Fax: 06445 9244-66
Telefon Festnetz: 06445 9244-26
E-Mail: daniel.velten@schoeffengrund.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kindergärten, Kita, Kindergarten, Kindertagesstätten, Hort, Kinderhort, Kindertageseinrichtungen