Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Breitenbach am Herzberg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Allgemeiner Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirche, B62
Linien:- Bus: Linie NVV Alsfeld - Linie 395
- Bus: Linie RKH Bad Hersfeld - Linie 390
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jaritz (Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 06675 9187-31
Herr Noll
Telefon Festnetz: 06675 91800-36
Frau Asbahr
Telefon Festnetz: 06675 91800-33
Frau Gerst
Telefon Festnetz: 06675 91800-32
Frau Wolf
Telefon Festnetz: 06675 91800-40
Herr Stein
Telefon Festnetz: 06675 9187-25
Internet
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06675 91800-32
Kontaktperson
Frau Gerst
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06675 91800-32
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kerb, Umzug, Umzüge, Fastnacht, Genehmigung, Fasching, Veranstaltung, Volksfest, Veranstaltungsgenehmigung