Spielhallenerlaubnis
Sie möchten eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit dient? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis.
zuständige Stelle
Der Gemeindevorstand ist zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnisse nach dem HSpielhG sowie deren Überwachung und den Vollzug dieses Gesetzes, insbesondere das Vorgehen gegen illegale Spielstätten (§ 11 Abs. 1 HSpielhG). Welche Gemeinde zuständig ist, richtet sich danach, wo die Spielhalle errichtet werden soll.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Kontakt
Telefon Festnetz: 06206 935-271
Fax: 06206 935-330
Kontaktperson
Frau Miriam Behres
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-248
E-Mail: miriam.behres@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Frau Tanja Krauß
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-347
Fax: 06206 935-330
E-Mail: tanja.krauss@lampertheim.de
Frau Sandra Wollbeck
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: sandra.wollbeck@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-325
Herr Thorsten Roth
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-368
E-Mail: thorsten.roth@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Herr Markus Fischer
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-359
E-Mail: markus.fischer@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Fischer
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
E-Mail: daniel.fischer@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Frau Silvia Hütt
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-318
E-Mail: silvia.huett@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Frau Anela Kecic
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: anela.kecic@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
Herr Florian Müller (Fachbereichsleitung FB 30)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-271
Herr Kai Wendel
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: kai.wendel@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-426
Herr Stefan Süssner
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
E-Mail: stefan.suessner@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-428
Fax: 06206 935-330
Frau Charline Kehl
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: charline.kehl@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-382
Herr Martin Will
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
E-Mail: martin.will@lampertheim.de
Frau Rebecca Docter
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: rebecca.docter@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-342
Herr Christopher Gräter
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-430
E-Mail: christopher.graeter@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Herr Karsten Denner
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
E-Mail: karsten.denner@lampertheim.de
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06206 935-271
Fax: 06206 935-330
Kontaktperson
Herr Florian Müller (Fachbereichsleitung FB 30)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-271
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stichwörter
Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
• Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
• Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
• Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
• Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
• Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
• Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 GewO)
• Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 4 Abs. 1 HSpielhG). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V.:
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß § 2 Abs. 1 HSpielhG ein Antrag. Die hierfür erforderlichen Nachweise sind von der antragstellenden Person durch Vorlage geeigneter Darstellungen, Konzepte und Bescheinigungen zu führen und zusammen mit dem Antrag vorzulegen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Jede Person, die eine Spielhalle betreiben möchte, bedarf dafür einer Erlaubnis nach § 2 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG). Dafür muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt gestellt werden, in dem die Spielhalle errichtet bzw. betrieben werden soll. Mit dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Danach entscheidet die Ordnungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Diese kann mit einer Nebenbestimmung oder Auflage versehen werden und ist auf eine Dauer von maximal 15 Jahren zu befristen.
Fristen
Keine. Ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis kann jederzeit - bei Vorliegen der Voraussetzungen – gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert von Erlaubnisbehörde zu Erlaubnisbehörde. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) erhoben und kann mindestens EUR 222,00 und höchstens EUR 5.500 betragen.: Gebühr ab 222,00 EUR bis 5.500,00 EUR
Hinweise für Lampertheim: Spielhallenerlaubnis
Gebühr 1.500,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Ggf. wird von der zuständigen Behörde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt (nach § 16 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)).
Hinweise zum Vollzug des Hessischen Spielhallengesetzes finden Sie auf der Website des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (unter Bürger und Staat > Glücksspiel). Diese Hinweise haben keinen förmlichen Rechtscharakter, bieten aber eine Hilfestellung bei der Anwendung des Spielhallenrechts.
Dokumente
Ausgehend
Spielhallenerlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.06.2023
Stichwörter
Spielothek, Glücksspielhalle, Spielhallenerlaubnis, Billardsalon, Spiel, Aufstellung von Spielgeräten, Glücksspiel, Glücksspiel Glücksspielautomat, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielhölle, Casino, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, spielen, Spielcasino, Spielautomat, Spielhalle, Spieler