Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Mossautal - Ortsgericht
Adresse
Hausanschrift
Ortsstraße 124
64756 Mossautal
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 17
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung Mossautal
Montag von 08.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Postagentur
Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Samstag von 09.00 bis 10.30 Uhr (nur Postagentur)
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dietmar Bareis (Verwaltungsfachwirt)
Hausanschrift
Ortsstraße 124
64756 MossautalE-Mail: bareis@mossautal.de
Telefon Festnetz: 06062 9199-19
Fax: 06062 9199-20
Frau Ute Naas (Verwaltungsangestellte)
Hausanschrift
Ortsstraße 124
64756 MossautalE-Mail: naas@mossautal.de
Telefon Festnetz: 06062 9199-13
Fax: 06062 9199-20
Internet
Voraussetzungen
- Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
- Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Kirche, Religionsgemeinschaft, Kirchensteuer, Kircheneintritt, Kirchenaustritt, Religion, Evangelisch, Katholisch, Konfession