Wahlen
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Hinweise für Kassel: Wahlen
Voraussetzung
Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können Wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens 3 Monaten Ihre Hauptwohnung in Hessen haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden
Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Landtagswahl am 28. Oktober 2018 finden Sie in nachfolgendem Link:
Bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihre Wohnung in der Bunderepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. wenn Sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben) und
- im Wählverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Bei den Kommunalwahlen (Wahl von Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.
Für die Europawahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Bei der Wahl des Bürgermeisters sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetztes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.
Verfahrensablauf
Als Wählerin oder Wähler können am Wahltag im Wahllokal oder durch Briefwahl wählen.
Wenn Sie sich für die Kandidatur aufstellen lassen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Wahlbehörde, damit wir Sie individuell beraten können.
Voraussetzung
Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können Wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens 3 Monaten Ihre Hauptwohnung in Hessen haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden
Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Landtagswahl am 28. Oktober 2018 finden Sie in nachfolgendem Link:
Bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihre Wohnung in der Bunderepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. wenn Sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben) und
- im Wählverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Bei den Kommunalwahlen (Wahl von Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.
Für die Europawahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Bei der Wahl des Bürgermeisters sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetztes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.
Verfahrensablauf
Als Wählerin oder Wähler können am Wahltag im Wahllokal oder durch Briefwahl wählen.
Wenn Sie sich für die Kandidatur aufstellen lassen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Wahlbehörde, damit wir Sie individuell beraten können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Für Kassel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Wahlen
Als Kandidatin oder Kandidat:
Bitte informieren Sie sich in nachfolgendem Link:
Als Kandidatin oder Kandidat:
Bitte informieren Sie sich in nachfolgendem Link:
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Wahlen
Kommunalwahlen (auch Oberbürgerdirektwahl, Ausländerbeiratswahl und Bürgerentscheide):
- Hessische Gemeindeordnung (HGO)
- Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Kommunalwahlordnung (KWO)
Landtagswahl:
- Landtagswahlgesetz (LWG)
- Landeswahlordnung (LWO)
Bundestagswahl:
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
Europawahl:
- Europawahlgesetz (EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO)
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
Kommunalwahlen (auch Oberbürgerdirektwahl, Ausländerbeiratswahl und Bürgerentscheide):
- Hessische Gemeindeordnung (HGO)
- Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Kommunalwahlordnung (KWO)
Landtagswahl:
- Landtagswahlgesetz (LWG)
- Landeswahlordnung (LWO)
Bundestagswahl:
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
Europawahl:
- Europawahlgesetz (EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO)
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
Fristen
Hinweise für Kassel: Wahlen
Falls Sie 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber sicher sind das Sie wahlberechtigt sind, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.
Falls Sie 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber sicher sind das Sie wahlberechtigt sind, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kassel: Wahlen
Wahlhelferin/Wahlhelfer werden
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die anderen" schon machen werden. Erleben Sie ein Stück Demokratie "hautnah" und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der nächsten Wahl!
Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!
Wahlhelferin/Wahlhelfer werden
Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung bietet kostenlose und praxisnahe Informationen an. Informieren Sie sich in nachfolgendem Link:
Landtagswahl 2018 - Hessischen Landeszentrale für Politische Bildung
oder in der Wahlbroschüre Hessen "Einfach wählen..."
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Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die anderen" schon machen werden. Erleben Sie ein Stück Demokratie "hautnah" und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der nächsten Wahl!
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Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung bietet kostenlose und praxisnahe Informationen an. Informieren Sie sich in nachfolgendem Link:
Landtagswahl 2018 - Hessischen Landeszentrale für Politische Bildung
oder in der Wahlbroschüre Hessen "Einfach wählen..."
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahl, Landratswahl, Votum, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wahlen, Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Wählen, Wahlgang